Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verleih von Booten und sonstigem Material von MCK-Sports & MC Kamp, Wirtsleite 27, 97461 Hofheim/Eichelsdorf (i.F. auch “der Verleiher”)

Diese AGB sind ausdrücklicher Bestandteil jedes Verleih-Geschäfts zwischen dem MCK-Sports & MC Kamp und einem Ausleiher. Die AGB sollten bereits bei einer Buchungsanfrage zur Kenntnis genommen werden und sind zwingend Bestandteil eines jeden Verleih-Vertrags. Eventuell entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines Geschäftspartners haben für das Verleih-Geschäft keine Gültigkeit.

 

1. Geschäftsgegenstand

Der Verleiher verleiht Boote, SUP-Boards, Bubble Balls, GPS-Geräte, Kick-Bikes, Tipi-Zelte, Bogen und weiteres Material an Privatpersonen wie auch an juristische Personen.  

 

2. Mietdauer  

Die Mietdauer bestimmt der Kunde. Sie beträgt mindestens einen und maximal 14 Kalendertage oder nach Vereinbarung.  

 

3. Zahlungsbedingungen

  • Die Anzahlung von 25% des vereinbarten Preises muss innerhalb von 7 Tagen bezahlt werden.
  • Der Restbetrag muss spätestens 10 Tage vor dem Verleihtermin eingehen.
  • Die Bezahlung erfolgt per Überweisung.
  • Sollten die vereinbarten Zahlungen nicht erfolgen, treten die Regelungen für den Rücktritt in Kraft.
  • Bei kurzfristiger Buchung erfolgt die Zahlung ausnahmsweise bar vor Tourbeginn.
  • Die aktuellen Verleih-Preise entnehmen Sie der entsprechenden Seite bzw. erfahren Sie von Mitarbeitern der Firma MCK-Sports & MC Kamp. Von diesen Preisvorgaben kann jederzeit durch Vereinbarung abgewichen werden.

 

4. Rückgabe

Nach Ende der Mietzeit ist der Kunde verpflichtet die gemieteten Boote und Ausrüstungsgegenstände zurückzubringen. Der Kunde erhält auf Wunsch eine Quittung. Werden die angemieteten Gegenstände nicht innerhalb 14 Kalendertagen zurückgegeben, kann die Rückgabe angemahnt werden, was eine Mahngebühr in Höhe von € 5,00 auslöst.    

 

5. Haftungsausschluss

Haftung des Ausleihers


  • Für Schäden am ausgeliehenen Material haftet der Ausleiher in Höhe der Reparaturkosten oder für den Fall des Verlustes der Mietsache in Höhe des Verkehrswertes, maximal in Höhe des Bruttoeinkaufpreises. Dem Kunden ist der Nachweis des Fehlens oder Vorliegens eines wesentlich niedrigeren Schadens gestattet.
  • Für Schäden an Personen und Eigentum Dritter, die zum Beispiel durch die Verwendung von Material des Verleihers oder anderweitig durch den Ausleiher verursacht werden haftet ebenfalls der Ausleiher. Eine Versicherung hierfür seitens des Verleihers besteht nicht – insofern ist dem Ausleiher anzuraten, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch das Risiko aus der Verwendung gemieteter Dinge deckt.
  • Veränderungen oder Manipulationen an den ausgegebenen Mietgegenständen sind dem Kunden verboten. Werden nach der Rückgabe der Boote oder ausgeliehenen Gegenstände Veränderungen oder Manipulation festgestellt, so haftet der Kunde in Höhe der Reparaturkosten. Im Falle der Nichtgebrauchsfähigkeit des Mietgegenstandes in Höhe des Verkehrswertes der Mietsache, maximal in Höhe des Bruttoeinkaufspreises. Auch hier wird dem Kunden der Nachweis des Fehlens oder Vorliegens eines wesentlich niedrigeren Schadens gestattet.
  • Die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Erreichen des Veranstaltungsortes ist eine private Angelegenheit der Beteiligten. Die Firma MCK-Sports & MC Kamp übernimmt bei Unfällen für KFZ- oder Personenschäden keine Haftung.
  • Die Teilnahme an allen Kursen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.  

 

Haftung des Verleihers

  • 
beschränkt sich auf das Vorhandensein von einsatzbereitem Material zum Zeitpunkt der Materialübergabe an den Ausleiher. Sollte Material zum Zeitpunkt der Übergabe unvollständig oder nicht einsatzbereit sein, so ist die Haftung des Ausleihers auf den vereinbarten Ausleihpreis begrenzt.
  • Darüber hinaus haftet der Verleiher nur im Falle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Dem Ausleiher obliegt es, dieses und den entstandenen Schaden nachzuweisen.

 

6. Events & Kurse

Anmeldung

Die Anmeldung kann schriftlich oder telefonisch erfolgen und wird nach Bestätigung des Veranstalters gültig.

 

Rücktritt vom Vertrag 

1) Die Firma MCK-Sports & MC Kamp kann vom Vertrag zurücktreten,  

  • wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.
  • wenn die verpflichtete Kursleitung aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre von MCK-Sports & MC Kamp liegen (z. B. Krankheit), ausfällt.
  •  aufgrund unvorhersehbarer Änderungen zwischen Veröffentlichung der Events & Kurse und Beginn der Veranstaltungen.

In diesen Fällen werden die bereits geleisteten Zahlungen innerhalb von vier Wochen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen MCK-Sports & MC Kamp sind ausgeschlossen.

2) Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten,

  • wenn die Rücktrittserklärung spätestens 7 Werktage vor Kursbeginn schriftlich erfolgt (es gilt das Eingangsdatum).
  • Ausnahme: es wird eine Ersatzperson gestellt.
  • Bei Veranstaltungen mit Angabe des Anmeldeschlusses ist ein Rücktritt bis einschließlich des Anmeldeschlusses möglich.
  • Ein fristgerechter Rücktritt ist kostenlos. Danach werden folgende Kosten vom vereinbarten Gesamtpreis fällig:
    • 6 – 1 Tag vor dem Tourdatum 50%
    • am Veranstaltungstag 100%  

 

Leistungsumfang

  • Der Umfang der Leistungen von MCK-Sports & MC Kamp ergibt sich aus der aktuellsten Kursbeschreibung.
  • Druckfehler sind von der Leistungspflicht und Haftung ausgenommen.
  • Grundsätzlich können Veranstaltungen nur durchgeführt werden, wenn die von MCK-Sports & MC Kamp festgesetzte Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Wird vor Beginn die erforderliche Mindestteilnahmezahl nicht erreicht, kann der Kurs abgesetzt werden. Im Falle von kurzfristigen Kursänderungen oder -absagen (Erkrankung der Kursleitung, o. ä.) benachrichtigen wir Sie telefonisch, sofern Sie uns Ihre Telefonnummer angegeben haben.

 

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand für die Vertragspartner ist der Geschäftssitz von MCK-Sports & MC Kamp.    

 

8. Wirksamkeit

Sollten Teile dieser AGB rechtlich nicht haltbar sein, so gelten doch die übrigen Teile weiter. Die unwirksamen Teile sollen durch solche ersetzt werden, die dem Geist der unwirksamen möglichst nahe kommen. Im Übrigen gilt das BGB.    

 

9. Anerkennung der Geschäftsbedingungen

Mit der Übernahme unseres Materials werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.